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Barbara Ahrons
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Frage von Gerd H. •

Frage an Barbara Ahrons von Gerd H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Im Forum der Automatenaufsteller www.kizina.de ist folgende Aussage von Ihnen zitiert worden:

„Der Gesetzentwurf wurde gestern Abend im Haushaltsausschuss beraten. Es wurde vereinbart, nach einem Jahr im Sommer 2006 einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen der Steuer im Haushaltsausschuss zu beraten und dann, falls notwendig, ggf. eine Korrektur der Steuersätze zu diskutieren.“

Hinsichtlich der befürchteten Liquiditätsengpässe herrschte Übereinstimmung darin, dass bedingt durch die Umsatzsteuererstattung in Folge der aktuellen Rechtssprechung keinerlei finanzielle Engpässe bis zum Sommer 2006 entstehen werden.

Sachlage:
Es dürfte Ihnen wohl klar sein, dass es sich bei angesprochen Umsatzsteuererstattung nicht um ein Geschenk von der Finanzbehörde an die Aufsteller handelt. - Die Rückerstattung erfolgt auf Grund einen EuGH - Verfahrens, in dem festgestellt wurde, dass rechtswidrig Umsatzsteuer erhobenen wurde.

Fragen:
Wie kommen Sie darauf, dass eine Rückerstattung von rechtswidrig erhobener Steuer unmittelbar von den Aufstellern in eine neue Steuerart zu investieren sei?
Wann waren Sie das letzte Mal in einer Spielhalle? Wann haben Sie das letzte Mal ein Geldgewinnspielgerät betätigt?
Diese Geräte haben eine Auszahlquote von ca. 75%. Von 100 Euro Einsatz kommen 75 Euro zurück. Verbleiben für den Aufsteller 25 Euro. Sie fordern jedoch 10% vom Einsatz das macht 10 Euro. Verbleiben also 15 Euro für den Aufsteller. Mit diesen 15 Euro muss der Unternehmer seine Auflagen erfüllen. Der Aufsteller soll also alles zahlen und ein sauberes Geschäft führen und Hamburg kassiert eine schutzgeldartige Steuer. – Ist Ihnen das klar???

Portrait von Barbara Ahrons
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hohmann,

aufgrund der Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Spielvergnügungssteuergesetz bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle hierzu keine inhaltlichen Ausführungen mache.

In diesem Forum nur so viel: Der Senat hat der Bürgerschaft ein neues Spielvergnügungssteuergesetz vorgelegt, das aus Sicht der Union vollständig den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Ziel von Senat und CDU-Bürgerschaftsfraktion ist es, durch das neue Gesetz eine Belastungsgerechtigkeit herzustellen und gleichzeitig das Steueraufkommen zu sichern. Durch eine Evaluierung des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass es zu keinen ungewollten Härten kommt, denn eine generelle Steuererhöhung ist nicht beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Ahrons