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(...) Am 1. August 2006 wurde die Deutsche Finanzagentur mit der Bundeswertpapierverwaltung zusammengelegt. (...)

(...) Der Straftatbestand ist nicht erfüllt, wenn die Software für branchenübliche Zwecke zur Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen verwendet wird. Die vorgeschlagene Formulierung stellt sicher, dass eine Strafbarkeit nur dann gegeben ist, wenn die Softwareprogramme in erster Linie zu dem Zweck der Begehung einer Computerstraftat hergestellt werden. Die Computerprogramme müssen daher vorrangig illegalen Zwecken dienen. (...)

Sehr geehrter Herr Güntert,

(...) der Bund hat nur begrenzte Zuständigkeiten im Bereich der Förderung von Bildung und Forschung. Ich bin dagegen, daß man die Ausgaben für Bildung und Forschung gegen die Augaben im Bereich des Verteidigungshaushalts (oder gegen andere Haushalte) ausspielt . Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, daß die Zukunft unseres Landes von der Qualität unserer Bildungseinrichtungen sowie von dem Rang unserer Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung abhängt. (...)

(...) Der vorliegende Gesetzentwurf sieht keine Trennung von Netz und Betrieb vor. Eine Zerschlagung des Konzernverbundes hätte auch Nachteile für die bei der Bahn beschäftigten Arbeitnehmer gehabt. (...)