Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Marco Buschmann
Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 01.07.2024

Eheleute, die einen bestimmten Ehenamen angenommen haben, können diesen lediglich im Falle der Scheidung wieder ablegen: Sie können dann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geburtsnamen oder den Namen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, annehmen (§ 1355 Absatz 5 BGB)

Portrait von Konstantin Kuhle
Antwort von Konstantin Kuhle
FDP
• 26.06.2024

Das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Laufe dieser Legislaturperiode mehrere Vorschläge gemacht, wie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden kann. Teilweise waren die Vorschläge aus unserer Sicht noch nicht vollständig überzeugend. Derzeit befindet sich aber ein vielversprechender Vorschlag in der Abstimmung zwischen den mitberatenden Ministerien.

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