Frage von Kristian K. • 26.10.2024
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Nach meinem Verständnis würde die Straßenverkehrs-Ordnung seit ihrer letzten Änderung hier eine Tempo-30-Strecke erlauben.
Alle Ämter im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten habe ich bereits 2021 niedergelegt. Der zeitliche Aufwand beschränkt sich daher auf lediglich ca. drei Gesellschaftersitzungen im Jahr.
Ich verweise auf meine Beantwortung der Frage von Herrn Dunkel vom 19. Oktober.