Gemeinsam mit anderen Ministerien, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Sozialpartnern und Verbänden wurden bereits verschiedene Vorschläge diskutiert. Auch steuerrechtliche Aspekte spielten dabei eine Rolle. Derzeit erfolgt eine Auswertung der erarbeiteten Ideen und Vorschläge und eine Prüfung, was gesetzgeberisch umgesetzt werden kann.
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Die Aufgabenstellung von Lehrkräften verbietet religiöse Beeinflussung. Darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen sind nicht notwendig.
So konnte dafür gesorgt werden, dass Russland die Ukraine nicht überrollt und die Chance auf Frieden und Freiheit für die Menschen in der Ukraine gewahrt bleibt. Deutschland unterstützt die Ukraine neben der Militärhilfe auch in zivilen Bereichen, z. B. beim Wiederaufbau des Gesundheitssystems, der Wirtschaft, von Stromleitungen oder der Wasserversorgung.
Die deutsche Bundesregierung hat vor dem internationalen Gerichtshof klar dargelegt, dass Deutschland weder die Völkerrechtskonvention noch humanitäres Völkerrecht verletzt, weder direkt noch indirekt. Im Gegenteil: Deutschland ist der Wahrung und des Schutzes des Völkerrechts verpflichtet und arbeitet dafür international.
Einen Termin für eine Kabinettbefassung kann ich leider nicht nennen.