Frage von Heiko B. • 22.06.2024
Antwort von Martin Rabanus SPD • 25.06.2024
Das Ergebnis des Bürgerentscheids unterstützt nun den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids unterstützt nun den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Ob in Ihrem konkreten Fall mindestens ein Monat des früheren Aufenthalts angerechnet wird, damit Sie die 5 Jahre Voraufenthaltszeit erfüllen, kann ich Ihnen nicht sagen. Diese Entscheidung trifft die zuständige Behörde.
Eine Voraussetzung, um die Grundrente zu beziehen, ist das Vorliegen von mindestens 33 Jahren an sogenannten Grundrentenzeiten. Dazu zählen Zeiten der Pflichtversicherung vor allem aus Beschäftigung sowie auch Zeiten der Berufsausbildung, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.
Die Bekämpfung der modernen Sklaverei erfordert ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen auf nationaler und internationaler Ebene