Frage von Ralf E. • 28.06.2024
Antwort von Stefan Seidler SSW • 08.07.2024
Sollte es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sein, gilt es entsprechende rechtsstaatliche und parlamentarische Konsequenzen zu prüfen.
Sollte es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sein, gilt es entsprechende rechtsstaatliche und parlamentarische Konsequenzen zu prüfen.
Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass Schülerinnen und Schüler eine der Gruppen sind, für die das Ermessen besonders in Betracht kommen sollte. In diesem Sinne haben wir im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag verabschiedet, der die Sichtweise der Regierungskoalitionen auf die Ermessenseinbürgerung zusammenfasst.