Frage von Werner B. • 06.07.2024
Antwort von Doris Ahnen SPD • 12.07.2024
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Allerdings muss es den Kommunen auch 2025 möglich sein, die Hebesätze im Einzelfall so festzulegen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich erreicht wird.
Wir unterstützen daher die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Ausrichtung der Besoldung an der realitätsgerechten Ansetzung der Bedarfe von Familien mit Kindern.
Ich unterstütze Ihre Überlegungen, dass das Steuersystem in seiner derzeitigen Form einer Überarbeitung bedarf.