Frage von Petra A. • 30.01.2025
Antwort ausstehend von Robert Bläsing FDP
Für Trennung von Staat und Religion, für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung, auch von Religiösen wie Atheist*innen.
Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht und Bestandteil unseres Grundgesetzes
Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt
Ich stehe persönlich auf der Seite Israels und halte das Existenzrecht Israels für unverhandelbar.