
(...) Meiner Ansicht nach ist dies mit dem vorliegenden Gesetz gelungen. Zahlreiche Bestimmungen verstärken den Grundrechtsschutz. Zugleich werden bessere Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung schwerer Kriminalität geschaffen. (...)
(...) Meiner Ansicht nach ist dies mit dem vorliegenden Gesetz gelungen. Zahlreiche Bestimmungen verstärken den Grundrechtsschutz. Zugleich werden bessere Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung schwerer Kriminalität geschaffen. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat das unter Hinweis auf die Menschenwürde und den in ihr begründeten Kernbereich privater Lebensgestaltung für Gespräche mit dem Seelsorger und mit dem Verteidiger gefordert. Für Abgeordnete ist dieser absolute Schutz ebenfalls notwendig, denn sie werden um der Funktionsfähigkeit des Parlaments willen schon durch das Grundgesetz besonders geschützt (Immunität, Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeschutz). (...)
Sehr geehrter Herr Becker,
(...) Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion, der auch ich angehöre, nimmt sowohl ihre Verantwortung für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung als auch ihre Verpflichtung für Bürgerrechte sehr ernst. Deshalb hat die SPD ihren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur "VorratsdatenspeicVorratsdatenspeicherungn, nachdem die Bundesregierung in Brüssel einen zufriedenstellenden Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das Europäische Parlament zustimmte. Es ist gelungen, die "Vorratsdatenspeicherung" auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist. (...)
(...) In meinen Augen ist der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten, insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, unverzichtbar. Mit war bei meiner Zustimmung bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. (...)