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Portrait von Ernst Dieter Rossmann
Antwort von Ernst Dieter Rossmann
SPD
• 14.11.2007

(...) Es wird vielfach kritisiert, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe Ihrer Diäten und Ihrer Altersentschädigung entscheiden. Der Deutsche Bundestag muss aber nach dem Grundgesetz und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden, obwohl viele Abgeordnete angesichts der kritischen Diskussionen in der Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten. (...)

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