
Sehr geehrter, lieber Herr Lind,
Sehr geehrter, lieber Herr Lind,
(...) Würde nur die Zukunft aufgezeichnet, könnten die entsprechenden strafrechtsrelevanten Vorgänge der Vergangenheit nicht nachgewiesen werden. Anders als bei dem Film "Zurück in die Zukunft" kann die Strafermittlungsbehörde nicht in die Vergangenheit reisen, um dann festzustellen, was ein Tatverdächtigter vorbereitet hat. Im Zweifel helfen die Daten aber auch, einen Unschuldigen zu entlasten. (...)
(...) Und gerade auch deshalb ist es wichtig, dass die Bundesrepublik auch in der Verbrechensbekämpfung auf internationalen Austausch setzt. (...) Datenaustausch auf internationaler Ebene schafft Synergien und ermöglicht, Schwerstkriminalität mit globalem Hintergrund umfassend zu bekämpfen. (...)
(...) So ist es in Deutschland gegen den vorherigen Widerstand anderer Mitgliedstaaten gelungen, dass die Mindestspeicherungsdauer auf sechs Monate -anstatt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate- beschränkt wurde. Außerdem novelliert das Gesetz die bereits geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen und setzt dabei für diesen Bereich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung um. (...)
(...) Die künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Zu den Telekommunikations-Verkehrsdaten gehören neben den Daten über die Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Dabei speichert das Telekommunikationsunternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail Versendung, nicht hingegen, welche Internet-Seiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte. (...)