Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Manfred Grund
CDU
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Frage von Martin M. •

Frage an Manfred Grund von Martin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

>>Die Anordnung einer Überwachungsmaßnahme erfolgt grundsätzlich nur durch ein Gericht.<<

Die pauschale Speicherung der Verbindungsdaten IST bereits eine Überwachungsmaßnahme. Beschlossen wurde lediglich wann und in welcher Weise auf diese Daten zugegriffen wird. Die Angst der Bürger besteht darin, daß nicht sichergestellt ist und werden kann, wie in Zukunft diese Daten verwendet werden (beispielsweise Erstellung von Persönlichkeitsprofilen). Daß von der Politik dahingehend wenig positives zu erwarten ist, hat man ja bereits bei dem Verlangen nach Zugang zu den Mautdaten gesehen. Aus diesem Grunde sollte man auf die Erhebung bzw. Speicherung dieser Daten grundsätzlich verzichten, da kein Politiker für eine mißbräuchliche Verwendung der Daten garantieren kann und auch mit Sicherheit nicht die Verantwortung übernehmen will und wird.

>>Der einzige Unterschied zur bisherigen Regel ist, dass Telekommunikationsunternehmen die Daten nicht mehr freiwillig speichern (um mit dem Einzelverbindungsnachweis z. B. Streitfragen mit den Kunden über die Abrechnung zu klären), sondern dass sie gesetzlich dazu aufgerufen sind.<<

Die Speicherung der Verkehrsdaten bei den Telekomunikationsdienstleistern stand und steht genauso unter Kritik. Zumindest im Rahmen von Flatrate-Verträgen sind diese Daten nicht mehr notwendig.

>>Niemand fordert die Einführung einer flächendeckenden Überwachung des Internets im Sinne einer Rasterfahndung. Die Strafverfolgungsbehörden brauchen ein technisch modernes Instrumentarium, mit dem man – wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind – zusätzliche Erkenntnisse über einen Verdächtigen gewinnen kann, der bereits durch die Sicherheitsbehörden überwacht wird.<<

Warum beginnt die Überwachung und Speicherung der Daten dann nicht erst bei einem Verdacht bzw. verdächtigen Personen, wie beispielsweise auch die in den USA durchgeführte "Quick Freeze" Praxis ?

Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegelt
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr,

die Daten werden beim Provider gespeichert, wie bisher auch. Nur auf begründeten Verdacht und auf Anordnung eines Richters darf darauf zugegriffen werden. Ansonsten löscht der Provider alle Daten nach 6 Monaten. Das funktioniert wie bei einer Video-Überwachung auf Bahnhöfen. Wenn etwas passiert, sind - begrenzt - einige zurückliegende Zeiträume nach-kontrollierbar. Dies ist also Beweissicherung. Würde nur die Zukunft aufgezeichnet, könnten die entsprechenden strafrechtsrelevanten Vorgänge der Vergangenheit nicht nachgewiesen werden. Anders als bei dem Film "Zurück in die Zukunft" kann die Strafermittlungsbehörde nicht in die Vergangenheit reisen, um dann festzustellen, was ein Tatverdächtigter vorbereitet hat. Im Zweifel helfen die Daten aber auch, einen Unschuldigen zu entlasten.

Mit freundlichem Gruß,
Manfred Grund

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