Der Gesetzentwurf wird jetzt nach der Sommerpause im September auf der Tagesordnung des Bundestages stehen und verabschiedet.
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Im Rahmen des ANK können fortan umfangreiche Fördermittel für die biodiversitäts- und klimaschutzfördernde Mehrung der Waldfläche beantragt werden. Für den Ausbau der Waldfläche und viele weitere natürliche Klimaschutzmaßnahmen ist dies ein starkes Zeichen.
Um die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen, Kaufentscheidung für qualitativ hochwertige und regionale Produkte weiter zu erleichtern und nachvollziehbarer zu gestalten, haben wir die Ausweitung der Herkunftskennzeichen für Fleisch (am 1. Februar 2024 in Kraft getreten) und die Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg gebracht.
Die Betreiber einer Windkraftanlage sind bei Abholzung verpflichtet, als Ausgleich an anderer Stelle wieder aufzuforsten.
Es müssen also nicht für die nächsten 200.000 Jahre und darüber hinaus jährliche Mittel beiseitegelegt werden.
ein Baustopp ist erfolgt und ebenso Nachbeprobung.