Frage von Phillip G. • 11.08.2023
Antwort ausstehend von Andrea Tschacher CDU
Eine Gesetzeslücke wird von der Bundesregierung geschlossen.
Die Mineralölwirtschaft ist aufgrund des BImSchG (§ 37a ff) verpflichtet, die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien um einen prozentualen Wert, der THG-Quote, zu senken.
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst.
In unserem Antrag für eine gerechte Besteuerung im Luftverkehr aus dem Jahr 2019 haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die Energiesteuerbefreiung des Kerosins abzuschaffen und die Steuer schrittweise einzuführen.