Frage von Ernst S. • 26.10.2019
![Marie-Luise Dött Portrait von Marie-Luise Dött](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/doett_portrait_2017.jpg?itok=XnAbbQFn)
Antwort ausstehend von Marie-Luise Dött CDU
(...) Wenn ich Ihr Anliegen richtig interpretiere, wenden Sie sich gegen das Abroden eines Grundstücks, vermutlich - da Sie aus Oberhausen sind - im Stadtgebiet von Oberhausen. Das ist nach meiner Einschätzung eine kommunale Angelegenheit. Sollte Oberhausen eine Baumschutzsatzung haben, ist diese zu beachten, ggfs. (...)
(...) Der Freistaat Bayern hat grundsätzlich eine sehr große Abstandsregel ("10 H"). (...)
(...) Allerdings sind wir unsicher, wie ihre Frage gemeint ist und wären Ihnen dankbar, wenn Sie diese etwas konkreter ausführen könnten. (...)