Frage von Henning S. • 16.09.2005
Antwort von Dirk Niebel FDP • 21.09.2005
Sehr geehrter Herr Schürig,
Sehr geehrter Herr Schürig,
Sehr geehrte Frau Faux,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über www.kandidatenwatch.de zugesandt haben.
Die Befestigung von Plakaten an Bäumen ist nur unter der Auflage gestattet, dass dies mit Kunsstoff-Kabelbindern oder Band erfolgt. Diese Vorgabe hat die CDU in Braunschweig im Gegensatz zu anderen Parteien beachtet, die erlaubniswidrig auf z. T.
Sehr geehrte Frau Dittrich,
bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort so lange gedauert hat. Zuständig ist das Amt für Bau und Betrieb in der BSU, Abteilung B 11, als Ansprechpartner wurde mir Herr Vajen genannt.