
(...) das Angebot StadtRAD ist in der Tat ausgesprochen erfolgreich. Der Senat hat im April 2011 auf eine ähnliche Frage wie folgt geantwortet (Drs. (...)
(...) das Angebot StadtRAD ist in der Tat ausgesprochen erfolgreich. Der Senat hat im April 2011 auf eine ähnliche Frage wie folgt geantwortet (Drs. (...)
(...) Die Peene ist eine Bundeswasserstraße gemäß der Anlage 1 zum § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStraG). (...) Der Hochwasserschutz an Gewässern ist laut Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (...)
(...) Es tut mir leid, dass Ihre Lebensqualität derart unter den Flügen von Militärflugzeugen leidet. Ich bin mir der Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger in der Südpfalz durch militärische Übungsflüge sehr bewusst, nicht zuletzt weil ich selbst dort lebe und ebenfalls davon betroffen bin. Aufgrund der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern habe ich mich auch wiederholt an den Bundesminister der Verteidigung gewandt und auf das Problem hingewiesen. (...)
(...) Juli 2012, in der Sie auf das Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur Dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid eingehen. (...) Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, kurz: CCS) bieten insoweit eine Perspektive, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern. (...) Um die Eignung dieser CCS-Technologien zur Reduzierung von Kohlendioxidemissionen zu ermitteln, wurde mit dem Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz; KSpG) in Verbindung mit weiteren Gesetzesänderungen ein Rechtsrahmen für die Demonstration und Anwendung der Abscheidungs- und Transporttechnologien sowie für die Demonstration der dauerhaften und umweltgerechten Speicherung in wenigen kleineren Speichern geschaffen. (...) Danach können die einzelnen Länder bestimmen, dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist. (...) Vor diesem Hintergrund ist Bayern für die Speicherung von Kohlendioxid kein geeignetes Gebiet; es sind insoweit weder die räumlichen noch geologischen Voraussetzungen für eine technische Realisierung von Kohlendioxidspeichern vorhanden. (...)