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Volker Wissing
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Frage von Elfriede F. •

Frage an Volker Wissing von Elfriede F. bezüglich Umwelt

Thema Fluglärm

Sehr geehrter Herr Wissing,

erneut wende ich mich an Sie wegen unzumutbarem Fluglärm von Kampfjets z. B. heute am Nachmittag des 04. 07.2012 über der Südpfalz. Sobald es gutes Wetter gibt, man draussen sitzt und sich nach Feierabend unterhalten möchte, wird man durch den Fluglärm der Kampfjets nahezu genötigt, sich anzuschreien. Warum ergreifen unsere Politiker keine Maßnahmen? Es gäbe doch z.B. in USA so viele unbesiedelte Übungsgebiete. Einfach schade, dass ein Urlaubsgebiet dadurch so an Wert verliert, denn mir sind Menschen bekannt, die hier nicht mehr Urlaub machen möchten. Bitte setzen Sie sich für die Gesundheit der Bürger der Südpfalz ein!

Mit freundlichen Grüßen

Elfriede Fath

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Fath,

vielen Dank für Ihre Frage vom 4. Juli 2012.

Es tut mir leid, dass Ihre Lebensqualität derart unter den Flügen von Militärflugzeugen leidet. Ich bin mir der Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger in der Südpfalz durch militärische Übungsflüge sehr bewusst, nicht zuletzt weil ich selbst dort lebe und ebenfalls davon betroffen bin. Aufgrund der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern habe ich mich auch wiederholt an den Bundesminister der Verteidigung gewandt und auf das Problem hingewiesen.

Den Stellungnahmen zufolge ist die Bundeswehr zwar bemüht die Zahl der Übungsflüge möglichst gering zu halten, ganz verzichten kann sie darauf jedoch nicht. Auch durch die Verlagerung von Übungsflügen ins Ausland lassen sich Übungsflüge in Deutschland nicht gänzlich vermeiden. Deutschland braucht eine einsatzfähige Bundeswehr, dazu gehört auch eine funktionsfähige Luftwaffe. Deren Einsatzbereitschaft lässt sich leider ohne Übungsflüge nicht gewährleisten. Zu Ihrer Information habe ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage beigefügt. Der Antwort können Sie auch die Vorschriften bzgl. der Durchführung militärischer Übungsflüge entnehmen. Sollten Sie den Eindruck haben, dass an Ihrem Wohnort dagegen verstoßen wird/wurde, empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrer Beschwerde direkt an das Bundesministerium der Verteidigung zu wenden und die Einhaltung dieser Vorschriften einzufordern. Gerne bin ich bereit, Sie dabei zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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