Frage von Claudia K. • 11.02.2022
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Antwort von Tiemo Wölken SPD • 02.03.2022
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden:
Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden:
das weiß ich nicht. Fragen Sie doch mal eine Verbraucherberatung.
Weil bis 2023 aber die Förderrichtlinien überarbeitet werden, müssen Sie sichergehen, dass Ihr neues Auto einen positiven Effekt auf den Klimaschutz hat.
Für E-Autos gilt, dass diese auch ab dem Jahr 2023 eine Förderung erhalten (bis 2025), wenn diese nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben (...).
Die Ampelregierung hat das Förderprogramm für Elektromobilität zunächst bis Ende 2022 verlängert. Aktuell ist geplant, dass auch im Jahr 2023 eine weitere Förderung möglich ist.