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Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Jochen Hartloff SPD • 01.03.2016 (...) Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht die Einführung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den folgenden Bereichen vor: Öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen und Sportstätten. In den rauchfreien Einrichtungen besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten; es gilt für Gebäude und im Hinblick auf den besonderen Schutz junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Schulbereich auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände. (...)
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort ausstehend von Heike Raab SPD Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Petra Dick-Walther FDP • 03.03.2016 (...) Aus Sicht der FDP Rheinland-Pfalz ist die geltende Gesetzgebung ausreichend und stellt einen guten Kompromiss zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Nichtraucherschutz dar. (...)
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Barbara Seid Die Linke • 29.02.2016 (...) Einen Lösungsvorschlag der innerhalb einer Minute zum Erfolg führen soll, sehe ich nicht. Außer einem Rauchverbot bei öffentlichen Veranstaltungen kann ich im konkreten Fall keine Lösung sehen. Wir werden viel mehr die mediale Aufmerksamkeit erzwingen müssen, auf die Gesundheitsgefahren und den Belästigungseffekt für andere hinweisen. (...)
Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort ausstehend von Hans Jürgen Noss SPD Frage von Eugen H. • 28.02.2016
Antwort von Anke Simon SPD • 12.03.2016 (...) Bei Nichteinhaltung von Gesetzen bleibt Ihnen der übliche rechtliche Weg. Ich werde mich nicht für eine Änderung des jetzigen Gesetzes einsetzen. (...)