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(...) Die von Ihnen gewünschte Regelung einer solchen Pflichtverteidigung wäre jedoch systemfremd, da für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde und das anschließende schriftliche Verfahren kein Anwaltszwang besteht. Allerdings bestehen bereits nach den geltenden gesetzlichen Regelungen für den Beschwerdeführer durchaus Möglichkeiten, sich anwaltlicher Unterstützung zu bedienen, auch wenn er nicht über erhebliche finanzielle Mittel verfügt. (...)
(...) Die in diesem Gremium zu erwartenden Diskussionen und Lösungsansätze werden auch Wechselwirkungen zum Transsexuellenrecht enthalten. Einzelheiten einer Reform des Transsexuellengesetzes sollen deshalb erst unter Berücksichtigung sich abzeichnender Arbeitsgruppenergebnisse festgelegt werden. (...)