![Rolf Mützenich Portrait von Rolf Mützenich](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/muetzenich-rolf2.jpg?itok=ePFTUvyw)
Am 19. Mai ist der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in die Länder- und Verbändebeteiligung gekommen
Am 19. Mai ist der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in die Länder- und Verbändebeteiligung gekommen
Argentinien, Malta, Dänemark, Luxemburg, Belgien, Irland, Portugal, Island, Neuseeland, Norwegen, Uruguay und die Schweiz haben bereits (zum Teil seit zehn Jahren) ähnliche Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags. In diesen Ländern sind keine Fälle bekannt, dass Personen die Regelungen aus anderen Gründen nutzen, als um die Geschlechtsidentität mit dem Geschlechtseintrag in Einklang zu bringen.
nein.
Eltern sind im Regelfall am besten dafür geeignet, zu entscheiden, wie den Bedürfnissen und dem Wohl ihres Kindes gedient ist. Diese Wertungen zeichnet auch das Selbstbestimmungsgesetz nach.
Weiterhin gilt: Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken