Frage von Oliver B. • 05.09.2023
Antwort ausstehend von Franziska Giffey SPD
Mit der griechischen Staatsangehörigkeit sind Sie ja EU-Bürger und können jetzt schon zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen.
Wenngleich es für Cannabis keine Todeszahlen gibt, kann man bei Cannabis keineswegs von einer ungefährlichen Droge sprechen.
§§ 19,20 GBO sind verpflichtend. Grundbuchfehler liegen voraussichtlich an Erbfällen. Fehler sind immer zu berichtigen, die Rechtslage halte ich für ausreichend