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(...) Große Plattformbetreiber erhalten die Verpflichtung und damit auch die Macht und Verantwortung darüber zu entscheiden, was hochgeladen wird und was nicht. Das grenzt an automatisierte Zensur. (...)
(...) Im Vorschlag zu Artikel 13 sieht der Kommissionstext vor, dass Plattformbetreiber wie Youtube Maßnahmen zu ergreifen haben, die sicherstellen, dass Vereinbarungen mit Rechteinhabern eingehalten werden. Als Beispiel werden hierbei Inhaltserkennungstechniken explizit genannt. (...)
(...) Ein sogenannter „Upload-Filter“ könnte in diesem Zusammenhang den Rechteinhabern eine größere Kontrolle über die Vermarktung ihrer Inhalte verschaffen, da hochgeladene Inhalte auf ihren urheberrechtlichen Status überprüft werden könnten. Es geht dabei allerdings keinesfalls um die Einschränkung der Verbreitungsmöglichkeiten von digitalen Medieninhalten, sondern um eine transparente und faire Ausgestaltung der Nutzung und Verbreitung von künstlerischen Erzeugnissen. (...)