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Andreas Schwab
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Frage von Jonas J. •

Frage an Andreas Schwab von Jonas J. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schwab,

Ist die Reform des EU-Urheberrechts tatsächlich ausgereift? Ich befürchte, dass kleine Künstler durch Uploadfilter mehr Schäden als Schutz nehmen. Soll ich nun für jede fälschlicherweise unternommenen Sperrung vor Gericht ziehen?
Wie wollen Sie gewährleisten dass die Uploadfilter einwandfrei arbeiten?

MfG Jonas Dietz

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Dietz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift zur geplanten Urheberrechtsrichtlinie, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Mit der neuen Richtlinie soll das geltende Urheberrecht an die Bedingungen des digitalen Zeitalters und an den digitalen europäischen Binnenmarkt angepasst werden. Dabei ist das Ziel, einen breiten Zugang zu kulturellen Werken zu fördern und gleichzeitig die Rechte an geistigem Eigentum zu schützen. In diesem Zusammenhang wird die Verantwortung der Online-Plattformen neu definiert. Denn Plattformen, die die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte erlauben, sollten auch für den Schutz der Autorenrechte garantieren. Dies ist notwendig, um die kulturelle Vielfalt in Europa zu erhalten. Dafür müssen Autoren, Künstler und andere Inhaber von Urheberrechten angemessen vergütet werden.

Der Gewinn, der beim digitalen Konsum künstlerischer und schriftstellerischer Inhalte generiert wird, kommt bis jetzt nur selten den Autoren und Schöpfern zu Gute. Vielmehr werden die Gewinne oftmals von Plattformen allein abgeschöpft. Der Art. 13 der Urheberrechtsrichtlinie adressiert dieses sogenannte „Value-Gap“ und etabliert eine Lizenzierung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, um die Inhaber der Urheberrechte auch an der Verbreitung und Wertschöpfung ihres geistigen und künstlerischen Eigentums zu beteiligen.

Ein sogenannter „Upload-Filter“ könnte in diesem Zusammenhang den Rechteinhabern eine größere Kontrolle über die Vermarktung ihrer Inhalte verschaffen, da hochgeladene Inhalte auf ihren urheberrechtlichen Status überprüft werden könnten. Es geht dabei allerdings keinesfalls um die Einschränkung der Verbreitungsmöglichkeiten von digitalen Medieninhalten, sondern um eine transparente und faire Ausgestaltung der Nutzung und Verbreitung von künstlerischen Erzeugnissen. Vor allem soll den Schöpfern und Inhabern der Erzeugnisse auch künftig das Recht der finanziellen Teilhabe an der Wertschöpfung ihrer Inhalte zugestanden werden. Das Filter-Modell scheint für dieses Vorhaben eine geeignete Lösung zu sein. Verantwortlich für ein reibungsloses Funktionieren der Upload-Filter sind die Betreiber der jeweiligen Plattformen.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Dietz, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung.

So verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
als Ihr
Andreas Schwab

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