Frage von Marius v. • 15.11.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 15.11.2023
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage alle Interessen in ausgewogenem Maße berücksichtigt.
Wir sind allerdings der Ansicht, dass die aktuelle Rechtslage alle Interessen in ausgewogenem Maße berücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich auf die Laientests für Corona beziehen. Da ich mich vor allem mit Haushalts- und Rechtspolitik beschäftige, habe ich zur Beantwortung Ihrer Frage meine Fachkolleginnen und Fachkollegen nach Details gefragt.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf wurde am 16.11.2023 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Er sieht vor, dass die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 angehoben werden, um das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich zu übernehmen.