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Portrait von Oliver Luksic
Antwort von Oliver Luksic
FDP
• 20.03.2024

Die Entscheidung über das Erfüllen des Ordnungswidrigkeitstatbestandes sowie deren Ahndung liegt allein in der Zuständigkeit der jeweils zuständigen Behörden. Der Bundestag, die FDP-Fraktion oder einzelne Abgeordnete sind hierfür nicht zuständig.

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