Frage von Christiane M. • 15.11.2021
Antwort ausstehend von Frank Grobe AfD
Grundrechte stehen natürlich jedem zu, unabhängig vom Impfstatus.
Die AfD bereitet entsprechende Klagen bereits vor. Insofern sehen wir auch Chancen eines Erfolges. Das Problem ist in aller Regel, dass die Dauer bis zur Entscheidung extrem lang ist (...)
Der Vertrag mit Pfizer/Biontech wurde z.B. ohne Schwärzungen am 3.6.2021 auf der Webseite der Kommission veröffentlicht.
Wer aufgrund einer empfohlenen Corona-Impfung einen Impfschaden erleidet, hat u.a. gem. § 60 Abs. 1 Nr. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat.
Wie sie vollkommen richtig anmerken, hat das Europäische Parlament wiederholt die Offenlegung der ausgehandelten Verträge zwischen der Kommission und den Impfstoffherstellern gefordert.