Frage von Lilly T G. • 20.09.2022
![Tobias Utter Portrait von Tobias Utter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/tobias_utter_3.jpg?itok=qJ1EdM_g)
Antwort ausstehend von Tobias Utter CDU
Innere Sicherheit ist in Deutschland Ländersache. Der Schutz der Festival-Besucher*innen obliegt den Sicherheitskräften vor Ort, daher können wir zum Schutzkonzept leider keine Aussagen treffen.
Da Sie von Straftaten schreiben (auch die Veröffentlichung gewaltverherrlichender Videos auf YouTube dürfte strafbar sein), hoffe ich auch, dass Strafanzeige(n) bei der Polizei gestellt worden sind.
Auch wenn dies auf den ersten Blick ungerecht wirkt, so hat die Neuregelung des § 46 WEG auch Vorteile für die klagende Eigentümer:in, denn sie reduziert deutlich deren Kostenrisiko im Falle des Unterliegens.