Antwort 26.01.2026 von Thomas Poreski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Open Data Gesetz bezieht sich explizit nur auf Bundesbehörden. Das Land ermuntert die Kommunen im Land zur Offenlegung und stellt dafür ein Portal bereit.
Das Open Data Gesetz bezieht sich explizit nur auf Bundesbehörden. Das Land ermuntert die Kommunen im Land zur Offenlegung und stellt dafür ein Portal bereit.
Leitgedanke ist: Was gut läuft, bleibt und wird gefördert. Was nicht gut läuft, wird gestrichen und nicht mehr gefördert. Insgesamt müssen nach meiner Einschätzung am Ende sowohl weniger Ausgaben als auch andere Schwerpunkte stehen.
Die von Ihnen angesprochenen 551 Fragen zur steuerlichen Gemeinnützigkeit von NGOs wurden am 12. März 2025 von der ehemaligen Bundesregierung beantwortet
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage über das Internet-Portal "abgeordnetenwatch.de".