Seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag erhalte ich Abgeordnetenbezüge nach den bundesgesetzlichen Regelungen. Dabei gelten Vorschriften zur Anrechnung beziehungsweise zum Ruhen bestimmter Versorgungsbezüge aus anderen öffentlichen Ämtern. Die zuständigen Stellen der Bundestagsverwaltung prüfen und regeln dies entsprechend der Bundesgesetzlichen Vorgaben. In meinem Fall werden 80 % der Bezüge aus anderen öffentlichen Kassen auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet, das bedeutet, dass die Abgeordnetenentschädigung um diesen Betrag gekürzt wird.
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Antwort 18.05.2026 von Tarek Al-Wazir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU
Antwort ausstehend von Gudula Achterberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.05.2026 von Peter Aumer CSU
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, die eine Schule in Deutschland besuchen. Derzeit wird europarechtlich geprüft, ob der Anspruch auf Frühstart-Rente an Kindergeldbezug und Wohnsitz in Deutschland geknüpft werden kann.
Antwort 08.05.2026 von Bernd Rützel SPD
Diese und andere Detailfragen müssen noch geklärt werden, bevor es einen ersten Referentenentwurf geben wird.
Antwort 08.05.2026 von Carsten Brodesser CDU
die Initiative „Made for Germany“ informiert auf ihrer Website über aktuelle Entwicklungen und Positionen.