(...) Das Denkmalschutzgesetz sollte darüber hinaus dahingehend geändert werden, dass dem Landesdenkmalrat und dem Landesamt für Denkmalschutz im Bezug auf Entscheidungen der unteren Denkmalschutzbehörden ein Vetorecht eingeräumt wird. Nach derzeitiger gesetzlicher Lage fehlen sowohl dem Landesdenkmalrat als auch dem Landesamt Instrumente, wenn es um (Fehl-)Entscheidungen geht, die die unteren Denkmalschutzbehörden bereits getroffen haben. (...)
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(...) Ihre Sorge, dass auch in Bayern die Einführung eines Schatzregals vorgesehen ist, resultiert vermutlich aus den im letzten Jahr im Bayerischen Landtag geführten Diskussionen. (...)
(...) Die FDP lehnt die Einführung eines Schatzregals in Bayern jedoch weiterhin ab, da dies einer Enteignung der Finder sowie der Grundeigentümer gleichkäme. Es ist abzusehen, dass bei der Einführung eines Schatzregals in Bayern Bodenfunde zunehmend verheimlicht werden würden. (...)
(...) V., dem Katholischen Büro Bayern, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, der Gesellschaft für Archäologie in Bayern e.V., dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege sowie dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Archäologischen Staatssammlung geführt. In den Gesprächen konnte kein Einvernehmen erzielt werden, ein Schatzregal in das Denkmalschutzgesetz einzuführen. Eine solche Regelung wurde insbesondere von den Eigentümerverbänden abgelehnt. (...)