Frage von Thomas H. • 08.09.2012
Antwort ausstehend von Hans-Peter Bartels SPD
(...) Auf der einen Seite muss man eine mehrtausendjährige Tradition in den jeweiligen Religionen sehen. Auf der anderen Seite geht es uns aber um die Unversehrtheit des Kindes. Religionsmündig sind erst 14-jährige. (...)
(...) Das Leistungsschutzrecht soll verhindern, dass gewerbliche Nutzer unbefugt die Produkte Dritter zur eigenen Wertschöpfung verwenden. Wie Sie dem beigefügten Gesetzestext entnehmen können, gilt das Leistungsschutzrecht nicht gilt auch nicht für "andere Nutzer, wie z.B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. (...)