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Portrait von Volker Wissing
Antwort von Volker Wissing
parteilos
• 14.09.2012

(...) Das Leistungsschutzrecht soll verhindern, dass gewerbliche Nutzer unbefugt die Produkte Dritter zur eigenen Wertschöpfung verwenden. Wie Sie dem beigefügten Gesetzestext entnehmen können, gilt das Leistungsschutzrecht nicht gilt auch nicht für "andere Nutzer, wie z.B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. (...)

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