Frage von Tim B. • 17.10.2023
Antwort von Mahmut Özdemir SPD • 17.10.2023
Durch die Wiederholung kam es dann zu einem Missverständnis, der ein falsches, nicht von mir beabsichtigtes Abstimmungsverhalten zur Folge hatte.
Durch die Wiederholung kam es dann zu einem Missverständnis, der ein falsches, nicht von mir beabsichtigtes Abstimmungsverhalten zur Folge hatte.
Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD. Aus den gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich das weitere Vorgehen.
Die im parlamentarischen Verfahren vorgenommenen Änderungen treten dann drei Monate nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Das Inkrafttreten ist daher voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 zu erwarten
Jede Partei führt Wahlkampf für sich allein.
Als stellvertretender Bundesvorsitzender der AfD unterstütze ich die AfD