Frage von Raimond R. • 14.12.2023
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Die Verhandlungen konnten noch nicht beendet werden.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Die Entscheidung, wer in den Bundestag einzieht, obliegt nämlich einzig und allein den Wählerinnen und Wählern. Diese dürfen in einer Demokratie frei entscheiden, wer sie repräsentieren darf. Nicht die Qualifikation entscheidet, wer im Bundestag ein Mandat ausüben darf, sondern die Wählerschaft.
Ich habe gegen das Gesetz gestimmt.