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Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol je Milliliter Blutserum wurde von einer Expertenkommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und der Polizei erarbeitet und vorgeschlagen. Sollten Sie diesbezüglich Anregungen oder Kritik haben, empfehle ich Ihnen, sich an das zuständige Bundesministerium zu wenden.
Die Anpassung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml im Blutserum wurde im Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
die Gruppe und nun auch Partei BSW ist ein politischer Wettbewerber. Für mich ist klar, dass wir unsere Politik im Deutschen Bundestag nach der Ampel-Regierung ausrichten müssen. Hier gibt es genug zu tun. Das BSW werden wir wie jede andere Partei betrachten. Wo es Übereinstimmung gibt, werden wir ähnlich agieren, und wo es Gegensätze gibt, eben nicht.
Sehr geehrter Herr L.,