Frage von Benedikt S. • 22.03.2023
Antwort von Thomas Heilmann CDU • 14.05.2024
Die deutsche Rechtsordnung kennt einen blind Trust nicht. Insofern kann man sich darauf nicht berufen. Im Podcast habe ich nur das allgemeine Procedere erklärt.
Die deutsche Rechtsordnung kennt einen blind Trust nicht. Insofern kann man sich darauf nicht berufen. Im Podcast habe ich nur das allgemeine Procedere erklärt.
Herrn Habecks Nebeneinkünfte finden Sie unter:
Sehr geehrte Frau H.,
Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht, Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat jedoch grundsätzlich zulässig sind.
Sie finden meine veröffentlichungspflichtigen Angaben unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/B/brantner_franziska-857200 .
Ich beantworte Fragen, die mir hier als Rudower Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses gestellt werden in der Regel persönlich und individuell.