Frage von Tim F. • 16.09.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 12.03.2024
Der derzeitig lückenhafte Straftatbestand in § 108e StGB soll künftig um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden.
Der derzeitig lückenhafte Straftatbestand in § 108e StGB soll künftig um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden.
Wenn Nebeneinkünfte, dann sehr transparent!
Uns erreichen sehr viele Anfragen. Viele davon sind zuletzt von Fake-Adressen versendet worden. Die Klärung, ob es sich um ‚echte‘ oder ‚troll‘ Anfragen handelt, hat Zeit in Anspruch genommen.
Das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist mir sehr wichtig, das ist meine größte Informationsquelle.
meine ehrliche Antwort auf Ihre Frage: Mit diesem Thema habe ich mich persönlich noch nicht beschäftigt.