Frage von Michael P. • 22.02.2024
Antwort ausstehend von Lukas Kilian CDU
Dies wird dazu führen, dass spendenfinanzierte Interessenverbände, vor allem aus dem Umwelt-, Tierschutz- oder Lobbykontrollbereich, faktisch keine Angaben mehr über Spendernamen oder die Spendenhöhe machen müssen.
§ 108e StGB soll um einen neuen Straftatbestand in § 108f StGB ergänzt werden; ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor.
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Die Altersentschädigung für Bundestagsabgeordnete beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um weitere 2,5 Prozent an.