Es brauchte zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgegeben hat. Die Koalitionsfraktionen haben sich deshalb nun gegen den jahrelangen Widerstand der CDU/CSU in dieser Wahlperiode auf die Einführung des Lobbyregisters einigen können.
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Wir wollen Unternehmensspenden verbieten und Privatspenden begrenzen. Abgeordnete müssen alle Zuwendungen offenlegen und dürfen keine Spenden annehmen.
Dieser Fußabdruck ist ein notwendiger Kernbestandteil eines wirksamen Lobbyregisters, wenn der Gesetzgebungsprozess auch wirklich transparenter gestaltet werden soll.
Dieses hohe Maß an Transparenz hätte genau gezeigt, wer wo wann wozu Einfluss nimmt. Das wollten CDU und CSU offensichtlich nicht.
Derzeit wird Ungleiches gleich behandelt (Einkommen und Bruttoumsatz). Zudem wird derzeit auch in keiner Weise offen gelegt, welche sonstigen Abhängigkeiten bestehen, die eine freie Mandatsausübung ebenfalls beeinflussen könnten. Hier sehe ich z.B. berufliche Rückkehrrechte von Abgeordneten in ihren ursprünglichen Beruf und eine damit verbundene Beschäftigungsgarantie nach der Abgeordnetentätigkeit.
Sehr geehrter Herr Tobschall,