Frage von Margarete P. • 28.02.2024
Antwort ausstehend von Martin Hahn Bündnis 90/Die Grünen
Es wäre unseriös, per Fingerschnipp zu antworten: sofort wäre alles toll.
Diesbezüglich haben die Kollegen eine Anfrage gestellt, die bereits beantwortet ist
Laut Bundesregierung wiesen die von den Bundesländern im Jahr 2022 untersuchten Getreideproben aus der Ukraine keine Überschreitungen der zulässigen Rückstandshöchstgehalte auf. Für das Jahr 2023 lagen zu dem Zeitpunkt noch keine Erkenntnisse vor.
Wenn sich Menschen weggeworfene Lebensmittel mit nach Hause nehmen, ohne dabei eine Sachbeschädigung oder einen Hausfriedensbruch zu begehen, dann muss das nach meiner Meinung nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden.