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Ulrike Müller
Antwort von Ulrike Müller
FREIE WÄHLER
• 31.10.2023

Für Pestizidrückstände in importierten Lebensmitteln gelten gesetzlich festgelegte Grenzwerte (sog. MRL), die für jede Substanz definiert werden, unabhängig davon, ob die Substanz in der EU zur Verwendung in der Landwirtschaft zugelassen ist, oder nicht.

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