Frage von Stefan G. • 05.05.2022
Antwort von Stephan Mayer CSU • 14.05.2024
Meinungs- und Pressefreiheit sind unumstößliche und zu jeder Zeit vollumfänglich zu schützende Grundrechte.
Meinungs- und Pressefreiheit sind unumstößliche und zu jeder Zeit vollumfänglich zu schützende Grundrechte.
Danke für Ihre Frage aber nein, das ist nicht vorgesehen.
Mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wir freuen uns über alle Maßnahmen, die die Meinungsfreiheit befördern.
Digitalie Prozesse sind allgegenwärtig. Lesen Sie die ausführliche Antwort, ich habe mir Mühe damit gegeben.
Man kann mich jederzeit gerne über die AfD Duisburg und diese Plattform erreichen.