(...) Mit der Einführung von E10 kommen zusätzliche Kosten, beispielsweise für die Herstellung von Bioethanol und die Sicherung der Kraftstoffqualität, auf die Kraftstoffanbieter zu. Die Mineralölwirtschaft muss allerdings einen gesetzlich festgelegten Mindestanteil E10-Absatz einhalten und deshalb einen Anreiz zur E10-Betankung schaffen. (...)
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(...) Dort, wo dies nicht der Fall ist, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, diese Transparenz zu schaffen. So machen wir es beispielsweise derzeit im Bereich der Finanzdienstleistungen mit dem Produktinformationsblatt. (...) Ein Verbrauchermitbestimmungsgesetz halte ich deshalb für entbehrlich. (...)
(...) Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich im Mai 2008 das Bundeskartellamt eingeschaltet und untersucht, ob die Kraftstoffmärkte in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren. Bisher konnten keine Preisabsprachen der Mineralölkonzerne nachgewiesen werden. Allerdings stellt das Bundeskartellamt in seinem Zwischenbericht vom Juni 2009 fest, dass sich im Laufe der Zeit Preissetzungsmuster gebildet haben. (...)
Sehr geehrter Herr Neuber,