![Christian Schmidt Portrait von Christian Schmidt](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/Aktuelles%20Portraitbild%20HOCHformat%20CS_Quelle%20Thomas%20Lother.jpg?itok=aJ5Brqvr)
(...) Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. (...)
(...) Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. (...)
(...) Dass die damalige Regelung ohne Vertrauensschutz eingeführt wurde, halte ich persönlich auch für einen Fehler. Außerdem schmälern die hohen Krankenkassenbeiträge Betriebsrenten insgesamt. (...)
(...) Größtmögliche Transparenz in Hinblick auf diese Studien ist sehr wichtig: einerseits wir dadurch das Vertrauen der Verbraucher gestärkt, andererseits erleichtert dies die unabhängige Überprüfung der wissenschaftlichen Bewertungen durch die Agentur. Übrigens spricht sich die Agentur ebenfalls ausdrücklich für eine Stärkung der Transparenzregeln aus. Ich unterstütze daher die Forderung, dass künftig alle für eine Zulassung eingereichten Studien in einem maschinenlesbaren Format veröffentlicht werden müssen. (...)
(...) Ich versichere Ihnen, dass es nicht Ziel der Reform ist, das Ende des freien Internets einzuläuten. Stattdessen wollen wir eine faire Vergütung der Urheber auch in einem digitalen Zeitalter und eine faire Vergütung derer, die die Verbreitung dieser geschützten Leistung wirtschaftlich und strukturell absichern. (...)
Sehr geehrte Frau Hein,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 26. November 2018.
(...) Mit Artikel 13 möchte das Europäische Parlament erreichen, dass die Plattformen, die ihre Geschäftsmodelle auf der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten aufgebaut haben, für diese auch bezahlen. Wir verlangen daher eine Lizenzpflicht, so dass die Rechteinhaber, nämlich die Künstler, auch fair für ihre Leistung entlohnt werden. Die Kanäle, auf denen Youtuber ihre eigenen Werke hochladen, sind von Artikel 13 nicht betroffen. (...)