Frage an Christian Schmidt von Dieter P. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Herr Schmidt,
was wollen Sie gegen die Ungerechtigkeit bei den Direktversicherungen aus den 1980-Jahren
unternehmen, bei denen nachträglich im Jahr 2004 die Vertragsbedingungen verschlechtert
wurden und die Vertragsinhaber um die Rendite ihrer Altersvorsorge betrogen wurden ?
Sehr geehrter Herr Peitz,
Sie schreiben mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund von Betriebsrenten an. Diese Entscheidung der damaligen rot-grünen Koalition aus 2004 ist sehr intensiv diskutiert worden und auch von mir mehrfach behandelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Gesetz 2010 in einem Urteil nicht beanstandet. Lediglich für den Anteil, der privat fortgeführte Teile einer betrieblichen Altersversorgung oder (wie in einem Urteil 2018 festgehalten) private Einzahlzungen in Pensionskassen betrifft, hat das BVerfG eine Beitragspflicht nicht anerkannt.
Wie Sie wissen, haben wir von der CDU/CSU aber zumindest mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz - GKV-BRG) einen Kompromiss erreicht.
Dieser sieht bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.
Mehr - und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist auch aus finanziellen Gründen gegenwärtig nicht recht durchsetzbar. Der gegenwärtige Koalitionspartner SPD richtet seinen Blick mehr auf die Fianzierung der Grundrente. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen auch wir die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten.
Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt - mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird. Es ist nicht realistisch, in dieser Wahlperiode noch weitere Beschränkungen der Pflicht zur Verbeitragung von Betriebsrenten zu erwarten. Wir werden dies für die Zukunft diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt