Frage von Abie Mika D. • 09.01.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 11.06.2024
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt
Die Nötigung ist ein Straftatbestand nach § 240 StGB. Ob dieser erfüllt ist und sich jemand wegen Nötigung strafbar macht, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Entscheidung darüber obliegt den zuständigen Gerichten.
Im Übrigen haben Gerichte auch Klimaaktivisten wegen Nötigung verurteilt.
Polemische Unterstellungen.