Frage von Erhard J. • 08.05.2024
Antwort von Kathrin Michel SPD • 15.05.2024
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Ich kenne die ganze Antwort nicht und finde es generell schwierig, wenn solche Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen und dann für bestimmte Zwecke genutzt werden
Um die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu stärken muss klar sein: Grundrechte gelten kompromisslos für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Status.
Guten Tag,