Frage von Erhard J. • 14.12.2022
Antwort von Sebastian Fiedler SPD • 02.02.2023
Ein Verdacht auf Straftaten, kann bei den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei den Polizeidienststellen der Länder, zur Anzeige gebracht werden.
Ein Verdacht auf Straftaten, kann bei den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei den Polizeidienststellen der Länder, zur Anzeige gebracht werden.
Wenn Sie Zeuge einer Straftat wurden, haben Sie das Recht, diese anzuzeigen. Sie können die Anzeige bei der Polizei stellen bzw. in besonders schweren Fällen direkt beim zuständigen Landeskriminalamt. Diese Möglichkeit steht allen Menschen in Deutschland offen.
das klingt nach einem Anliegen, bei dem Sie mir am besten eine Mail an erik.marquardt@ep.europa.eu schicken.
Die Unwahrheit wird auch durch Behauptungen, die in Frageform auf Abgeordnetenwatch gestellt werden, nicht zur Wahrheit.