Frage von Erhard J. • 31.03.2023
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Antwort von Mike Mohring CDU • 20.10.2023
Nicht alles was rechtlich möglich ist, ist zur Anwendung im politischen Betrieb geeignet.
Nicht alles was rechtlich möglich ist, ist zur Anwendung im politischen Betrieb geeignet.
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt lässt sich daraus nicht ableiten und kann somit auch nicht beantwortet werden
Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt.